Pfingst-Regatta 30./31. Mai 2009
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VERANSTALTER |
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| Anmeldung Rückfragen E-Mail Anmeldung |
Freitag, den 29. Mai 2009, ab 18 Uhr bis 20 Uhr im Seglerhafen Samstag, den 30. Mai 2009, ab 9 Uhr bis 12 Uhr im Seglerhafen 0171/5675221 torsten[at]bey-halle.de |
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| Startberechtigte | Ixylon, Yoxi, O-Jolle, 420-er, Optimist, Cadet, OK, Kreuzer, Katamaran (gleicher Kurs wie Segler) offene Klasse (alles, was Segel hat) (eine Wertung erfolgt bei mindestens drei Teilnehmern pro Klasse) |
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| Startgeld | für die Vereine SSC "Süßer See" und SG Seeburg frei sonst 5,00 € pro Starter |
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| Kurs Wertung |
Olympischer Kurs Yardstick, Low-Point-System oder Bonuspunkt-System |
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| Technische Absicherung Wettfahrtleitung |
Motorboot: Rüdiger Kresin, Manfred Altschner Dicker Blauer: Torsten Bey, Katrin Bey, Karla Winkler, Karin Schüler |
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| Ablaufplan | 1. Wettfahrttag 12:00 Besprechung Regattaleitung 12:30 Steuermannsbesprechung 13:30 Start 1. Wettfahrt Start nächste Wettfahrt ist Ende vorherige Wettfahrt + 30 min. 19:00 Abendveranstaltung 2. Wettfahrttag 11:00 Start 1. Wettfahrt Start nächste Wettfahrt ist Ende vorherige Wettfahrt + 30 min. 15:00 Siegerehrung |
Wir wünschen allen Sportfreunden guten Wind und viel Erfolg!
Segelanweisung:
1. Wettfahrtprogramm
1.1 Wettfahrttage sind der 30.05.2009 und der 31.05.2009.
1.2 Das Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt erfolgt am 30.05.2009 um 13.15 Uhr.
1.3 Der Zeitpunkt des Ankündigungssignals wird entweder durch entsprechende Signalgebung im Anschluss an die vorausgehende Wettfahrt oder durch rechtzeitigen Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen bekannt gegeben.
1.4 Es sind 5 Wettfahrten für beide Tage vorgesehen.
1.5 Startberechtigt sind folgende Klassen:
Ixylon, Yoxi, O-Jolle, 420-er, Optimist, OK, Kreuzer, Katamaran, Surfbrett, offene Klasse (alles, was Segel hat)
2. Wertung
2.1 Es wird nach Yardstick und Bonus-Punktesystem gewertet. Dabei werden von 1 bis 3 gesegelten Wettfahrten alle gewertet, von 4 bis 5 gesegelten Wettfahrten alle mit Ausnahme der schlechtesten gewertet.
2.2 Die Wertung nach Bonus-Punktesystem erfolgt bei mindestens drei Teilnehmern pro Klasse
Segelanweisungen Allgemeiner Teil 1. Allgemeines
1.1 Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung, und den Segelanweisungen gesegelt.
1.2 Die Segelanweisungen können durch Aushang an der offiziellen Tafel geändert werden. Änderungen werden bis spätestens um 19.00 Uhr bekannt gegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag.
1.3 Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer oder Bezeichnung des Bootes darf geführt werden.
2. Sicherheitsbestimmungen
2.1 Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben. (Ergänzung WR 4)
2.2 Bei Sturmwarnung und Vorsichtsmeldung (Blinklicht am Ufer oder andere Form der offiziellen Wetterwarnung angeben) oder Zeigen der Flagge "Y" im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Der Wettfahrtausschuss behält sich vor, ihm ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten.
2.3 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekannt geben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie.
3. Bekanntmachungen an Land
3.1 Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang an der offiziellen Tafel. Sie befindet sich am Eingang zum Seglerheim.
3.2 Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Hafenmast signalisiert:
| - Flagge "L": - Antwortwimpel "AP": - Flagge "P": - Flagge "AP" über "A": |
An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt. Startverschiebung Bitte unverzüglich auslaufen, es erfolgt in Kürze ein Start. Heute keine Wettfahrt |
4. Start
4.1 Die Wettfahrten werden nach WR 26 System 1 mit 5-Minuten-Abständen gestartet.
4.2 Das Ankündigungssignal – Flagge P – mit Lautsignal und Setzen aller Klassenflaggen der an der Wettfahrt beteiligten Boote erfolgt 10 Minuten vor dem Start der ersten Klasse.
4.3 Das Vorbereitungssignal - Flagge P - mit Lautsignal und Setzen der Klassenflagge erfolgt 5 Minuten vor dem Start.
4.4 Startsignal ist das Niederholen der Klassenflagge mit Lautsignal. Gleichzeitig erfolgt das Setzen der Klassenflagge der nächst startenden Klasse.
4.5 Die folgenden Klassen starten in 5-Minuten-Abständen.
4.6 Zur Startkontrolle haben alle Booten vor ihrem Vorbereitungssignal das Startschiff an der Steuerbordseite zu passieren.
4.7 Die Startlinie wird gebildet durch einen Mast mit einem Dreieck auf dem Startschiff und die Startlinienbegrenzungstonne mit roter Flagge an der Backbordseite des Startschiffes.
4.8 Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR29.1).
4.9 Boote, deren Vorbereitungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich von der Startzone sowie von allen anderen Booten , deren Vorbereitungssignal bereits gegeben wurde, freihalten.
5. Bahnen
5.1 Die Bahnmarken haben rote Farbe mit roten Flaggen.
5.2 Die Wettfahrtleitung legt vor dem Start von der Startlinie aus gegen den Wind die Bahnmarke 1. Die WL kann am Startschiff den Kurs zur Bahnmarke 1 anzeigen.
5.3 Die anderen Bahnmarken werden entsprechend der ausgehangenen Kurskarte gelegt.
6. Ziel
6.1 Durch Setzen der Flagge „blau“ wird „Zielschiff hat Position eingenommen“ angezeigt.
6.2 Die Ziellinie wird gebildet durch den Mast des Zielschiffes und eine Zielbegrenzungsboje mit roter Flagge.
7. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung
7.1 Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge "blau" angezeigt.
7.2 Die Wettfahrt ist spätestens 30 Minuten nach Zieldurchgang der ersten Bootes der Klasse beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet.
8. Proteste, Ersatzstrafen
8.1 Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht gemacht.
8.2 Wenn es die Wetterverhältnisse zulassen, muss jedes Boot, das protestieren will, der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen sie protestieren will.
8.3 Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt (bei direkt aufeinanderfolgenden Wettfahrten, der letzten Wettfahrt des Tages) und dauert 60 Minuten. (Ergänzung WR 61.3)
8.4 Die Proteste sind formlos im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen.
8.5 Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden an der offiziellen Tafel spätestens 30 min nach Ende der Protestfrist ausgehängt.
8.6 Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten.
In Abänderung von Regel 67 gilt: Schiedsrichter, die eine Verletzung der Regeln 54, 33 sowie 52 auf dem Wasser beobachten, können das erkannte Boot durch ein unverzüglich gegebenes akustisches Signal und zeigen der gelben Flagge benachrichtigen. Die benachrichtigte Yacht kann dann ihren Verstoß durch eine 7200-Drehungsstrafe gemäß WR 44.2 bereinigen.



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