Pfingst-Regatta 11./12. Juni 2011
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VERANSTALTER |
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| Anmeldung Rückfragen E-Mail Anmeldung |
Samstag, den 11. Juni 2011, von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr im Seglerhafen 0171/5675221 torsten[at]bey-halle.de |
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| Startberechtigte | Die Regatta ist für Boote der aller Klassen offen. (eine Wertung erfolgt bei mindestens drei Teilnehmern pro Klasse) |
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| Regeln | Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln" festgelegt sind. Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, für die Ordnungsvorschriften des DSV der deutsche Text | |
| Werbung |
Keine Einschränkungen Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. | |
| Teilnahmeberechtigung und Meldung | Die Regatta ist für Boote der aller Klassen offen. Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das beiliegende Formular ausfüllen und es zusammen mit der geforderten Meldegebühr bis 12:00 Uhr am 11.05.2011 dem Organisationsbüro übergeben. Folgende Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Boote gelten: maximal 50. | |
| Meldegebühr | 5,00 € pro Person (Für Mitglieder der SG Seeburg und des Segelclubs Aseleben wird keine Meldegebühr erhoben) Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Zur Meldung ist das in der Anlage befindliche offizielle Meldeformular zu verwenden | |
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Zeitplan |
Anmeldung: Tag und Datum 11.06.2011 von 10:00 bis 12:30 Uhr Datum und Zeit der Wettfahrten: 11.06.2011 13:00 1.Wettfahrt der 1.Klasse. Jede weiter Klasse startet 5 Minuten nach dem Starsignal der vorherigen Klasse. 12.06.2011 10:30 1.Wettfahrt der 1.Klasse. Jede weiter Klasse startet 5 Minuten nach dem Starsignal der vorherigen Klasse. Anzahl der Wettfahrten: 5 |
Wir wünschen allen Sportfreunden guten Wind und viel Erfolg!
Veranstaltungsort
Segelerhafen Segelsportclub „Süßer See" e.V
Die Bahnen
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in der Regattabesprechung.
Wertung
Ab 3 teilnehmende Boote gleichen Typs wird der Typ einzeln gewertet. Bei unterschiedlichen Bootstypen in einer Klasse erfolgt innerhalb der Klasse eine Wertung nach Yardstick. Über das alle an der Regatta teilnehmenden Boote erfolgt eine Wertung nach Yardstick in der Klasse wird die Klasse gewertet.
Funkverkehr
Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt."
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen bitte an die Regattaleitung wenden.
3.2 Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Hafenmast signalisiert:
| - Flagge "L": - Antwortwimpel "AP": - Flagge "P": - Flagge "AP" über "A": |
An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt. Startverschiebung Bitte unverzüglich auslaufen, es erfolgt in Kürze ein Start. Heute keine Wettfahrt |
Die Segelanweisungen sind am 11.06.2010 ab 11:00 Uhr im Organisationsbüro erhältlich.



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